Betreuungsrecht
Der Rechtsanwalt kann im Betreuungsrecht allgemein als Bevollmächtigter oder Prozessbevollmächtigter tätig werden. Dies betrifft sowohl die Vertretung des Betroffenen/Betreuten, als auch die Vertretung von Angehörigen und Beteiligten an den Betreuungsverfahren.
Der Rechtsanwalt als Betreuer wird nur dann von dem Betreuungsgericht bestellt, wenn Art, Umfang und Bedeutung der Betreuung dies rechtfertigen. Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer ist daher eher die Ausnahme. Der Rechtsanwalt wird als Betreuer dann bestellt, wenn nicht nur besondere Rechtskenntnisse erforderlich sind, sondern diese auch in dem übertragenen Aufgabenkreis praktische Anwendung erfahren.
Bevorzugt wird der Rechtsanwalt als sog. Kontrollbetreuer eingesetzt. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt eingesetzt wird, um die Rechtmäßigkeit des Handelns eines Bevollmächtigten zu kontrollieren. Der Rechtsanwalt wird als Kontrollbetreuer bevorzugt dann bestellt, wenn die Kontrollbetreuung besondere Rechtskenntnisse erfordert, was regelmäßig der Fall sein dürfte.