Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin Karin Vetter:
Existenzgründung und Unternehmensnachfolge in BGB Gesellschaften, GmbH a und KG s werden von uns begleitet. Die optimale Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sorgt für Rechtsfrieden und schützt in der Krise das Unternehmen.
Zum Thema Unternehmensnachfolge.
Was Sie im Gesellschaftsrecht regeln sollten – Anregungen:
Bewusste Unterscheidung der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.
Überdenken Sie die Kündigungsfristen des Gesellschaftsvertrages. Im Streitfall will man einerseits schnell auseinander.
Andererseits überlegen Sie die Laufzeit Ihrer jeweiligen eigenen vertraglichen Verbindlichkeiten wie zum Beispiel Mietvertrag, Leasingverträge, Arbeitsverträge und überlegen Sie, wie schnell Sie im Falle eines Falles überhaupt Ihre unternehmerische Tätigkeit beenden können.
Denn vorzeitige Vertragsbeendigungen sind teilweise gar nicht möglich oder sehr teuer.
Entscheiden Sie, ob nicht ein Gesellschafter mehrheitlich beteiligt werden soll und damit im Zweifel auch mehr zu sagen hat. Dann ist in der Krise klar, wer Kapitän ist und wer geht.
Bei wichtigen Entscheidungen wird zuvor die Einstimmigkeit der Gesellschafter bei Beschlussfassungen festgelegt, das schützt den Minderheitsgesellschafter.
Wettbewerbsverbote Darf ein Gesellschafter überhaupt neben seiner Tätigkeit für das Unternehmen eine eine andere Tätigkeit ausüben? Und wenn ja: in welcher Branche?
Was gilt nach seinem Ausscheiden?
Abfindungen regeln!
Wenn ein Gesellschafter ausscheidet steht im per Gesetz der Anspruch zu, für seinen Gesellschaftsanteil eine Abfindung zu erhalten.
Solche Regelungen sind in Vereinbarungen unter Gesellschaftern von enormer Bedeutung. Haben Sie nämlich keine Regelung oder eine unwirksame, dann wird nach dem Verkehrswert abgefunden.
Sie müssen sich unbedingt beraten lassen:
– Was für eine Regelung Sie und Ihre Partner vereinbart haben
– Was das im Trennungsfall konkret in Zahlen bedeutet
– Ob eine Ratenzahlungsmöglichkeit besteht, die rechtssicher ist. ( Nach BGH maximal 3 Jahre!)
Dies sind nur einige Punkte, die im Handels-und Gesellschaftsrecht vertraglich zu regeln sind.
In jedem Fall sollten Sie bei Gründung und Nachfolge Zeit, Engagement und Geld investieren, um rechtssichere Lösungen zu schaffen.
In der Krise einer Gesellschaft ist das oberste Gebot, Rechtssstreitigkeiten zu vermeiden. Denn die taktisch richtig aufgebaute und kluge Verhandlung kann Vermögen oft besser schützten als Klageverfahren und einstweilige Verfügung.
Gesellschafterstreitigkeiten um Ausscheiden, Abfindung, Nachhaftung, Wettbewerbsverbot – je ungenauer der Vertrag, desto heftiger wird hier oft gestritten. Die profesionelle anwaltliche Begleitung ist unabdingbar, um wirtschaftlich sinnvolle Lösungen effizient und rechtssicher zu ermöglichen.