Ihre Fragen zum Kaufrecht
Tagtäglich schließen Sie Kaufverträge ab , deren Abwicklung fast immer reibungslos funktioniert.Aber: was ist wenn das Produkt, das sie gekauft haben, einen Mangel hat?
Um ihrem Recht bei einem Kaufvertrag maximal zum Erfolg zu verhelfen, stehen wir an ihrer Seite.
Bei einem Internetkauf gelten besondere Käuferrechte.
Die Beratung bei einem solchen Kaufvertrag muss sich aber auch an den Besonderheiten einer vielleicht notwendigen Klage aus Kaufrecht orientieren.
Beim Kaufvertrag, der vor Ort abgeschlossen wird, ist vor allem zu beachten, dass es kein allgemeines Rücktrittsrecht gibt. Weil im Internetkauf dem Käufer ein allgemeines Rücktrittsrecht eingeräumt werden muss, bzw. ein Widerrufsrecht, meinen inzwischen viele Vertragsbeteiligte im Kaufrecht, dies gelte auch bei einem Kauf vor Ort.
Das ist falsch. Es gelten die Gewährleistungsrechte des Kaufrechts ohne die Besonderheiten des Internethandels.
Mit fachkundigen Rat sorgen wir dafür, das mit den Spielregeln des Gewährleistungsrechts Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Minderung, Schadensersatz und alle anderen Gewährleistungsrechte und Rechte aus Garantie bei Kaufvertrag werden von erfahren und kompetent betreut.
Zu beachten sind stets auch die AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Die Sorgfältige Gestaltung, auch unter dem Gesichtspunkt von Bezügen zum europäischen Ausland bieten wir gerne an.
Umgekehrt prüfen wir für Sie die Wirksamkeit von AGB Klauseln fachkundig.