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Mediation

Die Mediation ist ein spezielles, sehr effektives und schnelles Verfahren zur Streitbeilegung und Konfliktlösung.

Frau Rechtsanwältin Vetter ist seit über einem Jahrzehnt als Mediatorin tätig. Sowohl im Bereich des Familienrechts als auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Mit der Mediation können Konflikte in vielfältigen Lebensbereichen gelöst werden.

Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und natürlich auch zwischen unternehmerischen Vertragspartnern.

Die Besonderheit der Mediation ist, dass es sich um ein spezielles Verfahren handelt, bei dem die Konflikt Lösung von den Parteien selbst erarbeitet wird.

Die Mediation unterteilt sich in fünf Abschnitte:

  • Vereinbarung der Spielregeln
  • Themen Sammlung und Festlegung der Reihenfolge in der die Themen bearbeitet werden
  • Interessenklärung – das Herzstück der Mediation
  • Entwicklungs- und Lösungsoptionen bilden
  • Vereinbarung zur Streitbeilegung und Lösung des Konflikts

Die Aufgabe des Mediator besteht darin dieses Verfahren zu   steuern, und in den einzelnen Schritten durch spezielle Kommunikationstechniken – vergleichbar eine Moderator – die Konfliktlösung durch die Parteien selbst zur möglichen.

Die Effizienz von Mediationsverfahren wurde bereits in den 90ger Jahren wissenschaftlich untersucht und das überraschende Ergebnis ist, dass über 90 % all der Personen, die in einer Mediation teilgenommen haben mit dem Ergebnis mehr als zufrieden waren.

Frau Rechtsanwältin Vetter bietet auch Schulungen an, in denen die Kommunikationstechniken der Mediation vermittelt werden, um so insbesondere im geschäftlichen Bereich Konflikte schneller und effizienter zu lösen.

Anschrift:

Anwaltskanzlei Rastatt
Kaiserstraße 67 – 69
D-76437 Rastatt

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Telefax: 0 72 22 – 393 56
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