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Patientenverfügung

Fachanwältin Karin Vetter:

Mit der Entscheidung des BGH im Jahr 2016 sind Patientenverfügungen wieder im Fokus der Öffentlichkeit.

Wirksamkeitsvoraussetzungen werden seither wieder diskutiert.
Jedoch bestehen oft Missverständnisse zur Patientenverfügung.

Was ist der Unterschied zur Vollmacht?
Jeder ärztliche Heileingriff, jede Behandlung ist eigentlich eine Körperverletzung.
Aber: da der Patient zuvor zustimmt, entfällt die Strafbarkeit.
In der Patientenverfügung widerspricht der Patient bestimmten Maßnahmen in einer bestimmten medizinischen Situation.
Er macht deutlich, dass er nicht in eine Behandlung einwilligt.
Die Patientenverfügung ist also eine Art Brief an einen Arzt in einer ungewissen Zukunft.

Im Gegensatz dazu gibt der Bevollmächtigte eine eigene Erklärung ab, von der meint, dass diese dem Willen des Vollmachtgebers, also des Patienten entspricht.

Patientenverfügungen sind wichtig als Ergänzung zu Vollmachten. Sie geben dem Bevollmächtigten ein Werkzeug an die Hand im Umgang mit Ärzten und zeigen ihm v.a., was der Vollmachtgeber als Patient wünscht.

Im Rahmen einer Vorsorge in eigenen Angelegenheiten sind Sie unverzichtbar.

Tipp: unbedingt mit dem Hausarzt besprechen, was die Untersagung bestimmter Maßnahmen, zum Beispiel der Flüssigkeitszufuhr, medizinisch bedeutet.

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Kaiserstraße 67 – 69
D-76437 Rastatt

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