Schadenersatzrecht
Die wichtigsten Vorschriften zum Schadenersatzrecht befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses wird ergänzt durch eine Reihe von Einzelvorschriften, die in vielen anderen Gesetzen aufgeführt sind.
Der mit der Geltendmachung von Schadenersatz beauftragte Rechtsanwalt weiß, welche Vorschrift im Einzelfall zum Tragen kommt und wird zunächst über die Möglichkeit des Schadenersatzes und über die Höhe des Schadenersatzes beraten.
Auch mit der Geltendmachung und der gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist der Rechtsanwalt aufgrund seiner umfassenden Kenntnisse bestens vertraut. Dies ist wichtig, weil möglicherweise unterschiedliche Anspruchsgrundlage und Gerichtsstände zur Wahl stehen können. Der zum Prozessbevollmächtigten beauftragte Rechtsanwalt wird die diesbezügliche Beratung durchführen und für den Mandanten die beste Wahl treffen. Bei bestimmten Gerichten wie z. B. ab dem zuständigen Landgericht und höheren Gerichten ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Das Schadenersatzrecht erstreckt sich nicht nur auf die Geltendmachung und Durchsetzung des reinen Sachschadens, sondern darüber hinaus auch auf sog. immateriellen Schäden, wie z. B. Schmerzensgeld. Hier bedarf es besonderer Sorgfalt des Rechtsanwalts, weil auch künftige Schäden und die Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts berücksichtigt werden müssen. Weiterhin ist die Möglichkeit eröffnet, lebenslange Rente aus einem Schadensereignis zu erlangen, worüber auch der beauftragte Rechtsanwalt seinen Mandanten als Geschädigten aufklärt.