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Sozialrecht

Das Sozialrecht ist insbesondere im Sozialgesetzbuch festgehalten. Neben dem allgemeinen Teil gliedert sich das Sozialgesetzbuch in die Grundsicherung  für  Arbeitssuchende, Arbeitsförderung,  gemeinsame  Vorschriften, Rechte der Krankenversicherung, Rentenversicherung,  Unfallversicherung,  Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Verwaltungsverfahren, Pflegeversicherung,  Rechte der Sozialhilfe,  Selbstverwaltung,  soziale Sicherung der freien Berufe,  soziale Sicherung der Beamten, zusätzliche Altersversorgung, Altersversicherung der  Landwirte, Familienleistungsausgleich,  Wohngeld und weitere Gesetzeswerke.

Der Rechtsanwalt kann sowohl bereits im Verwaltungsverfahren tätig werden, als auch in einem sog. Widerspruchsverfahren, wenn der Betroffene/Antragsteller mit einem Bescheid der entsprechenden Verwaltungsbehörde  nicht einverstanden ist und Widerspruch einlegt. Im Widerspruchsverfahren prüft  die Verwaltungsbehörde erneut die Rechtmäßigkeit des Ausgangsbescheides. Sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren kann und darf ein Rechtsanwalt für den  Betroffenen/Antragsteller bereits tätig sein. Das im Anschluss an ein Widerspruchsverfahren  mögliche gerichtliche Verfahren wird in dem Sozialgerichtsgesetz geregelt.  Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und  dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen. Selbstverständlich  können die Beteiligten sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ein  Vertretungszwang besteht   lediglich vor dem Bundessozialgericht.

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Anwaltskanzlei Rastatt
Kaiserstraße 67 – 69
D-76437 Rastatt

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