Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht ist eine Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht.
Oft kommen in Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder Prüfungen durch die deutsche Rentenversicherung Fragestellungen auf, die das Steuerstrafrecht tangieren.
Hier bedarf es sowohl eines fundierten steuerrechtlichen Wissens als auch der anwaltlichen Erfahrung und der juristische Expertise zu speziellen strafrechtlichen Spielregeln und Taktiken.
Wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet?
Sind Einnahmen und Ausgaben richtig erfasst und verbucht?
Stimmt die Kassenführung?
Wurden Umsatzsteuerpflichten richtig bewertet?
Ziel ist es im ersten Schritt den steuerstrafrechtlichen Vorwurf auszuräumen oder gegeben Falls kompetent in einem solchen Ermittlungsverfahren Ihre Vertretung im Steuerstrafverfahren zu übernehmen.
Im 2ten Schritt geht es jedoch auch um die Steuerrechtliche Belastung durch geänderte Bescheide, Schätzbescheide, Zinsen und natürlich auch Straffestungen nach Abschluss des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder einer entsprechenden Anklage wegen Steuerhinterziehung.
Auch im Erbrecht spielt das Steuerstrafrecht eine Rolle.
Die Frage, ob Erben selbst steuerstrafrechtlich belangt werden können, wenn Auslandsvermögen vorhanden ist, dessen Erträge nicht erklärt wurden, oder andere Einkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert wurden, wird in der Praxis häufig gestellt.
Auch hier finden Sie Rat und tatkräftige Hilfe beim Umgang mit dem Finanzamt.