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Straßenverkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht hat enge Bezüge zum Schadenersatzrecht und zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und zum Strafrecht.

Bei einem  Unfall im Straßenverkehr ist in aller Regel der Geschädigte  zunächst auf sich alleine gestellt.  Bereits scheinbar einfache Fragen erfordern Detailwissen. Fragen nach Mietwagen  und Sachverständige sowie  Verbringung des Fahrzeugs an einen nicht bekannten Standort werden  all zu leicht in einen Allgemeinauftrag  erledigt. Bei einem Verkehrsunfall im Straßenverkehr ist es jedoch wichtig, sofort kompetenten und  unabhängigen Rechtsrat einzuholen. Dies kann nur der Rechtsanwalt leisten.

Der Rechtsanwalt übernimmt gerne auch die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung und berät den Geschädigten über seine Ansprüche. Hierbei wird, je nach Fallkonstellation   zunächst die Aufklärung  über die möglichen Ansprüche erfolgen, um diese  dann je nach Entscheidung des Geschädigten gegenüber der Haftpflichtversicherung oder anderen Personen geltend zu machen.

Auch kann es bei Unfällen im Straßenverkehr  geschehen, dass der Geschädigte plötzlich mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften konfrontiert wird und der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder gar Strafverfahrens droht. Bei diesen Konstellationen ist es umso wichtiger sofort einen Rechtsanwalt beizuziehen, diesen um Rat zu fragen und auch ggf. mit der Verteidigung zu beauftragen. Nur so  kann in einem früheren Stadium des Verfahrens die Möglichkeit geschaffen werden eventuell eingeleitete Ermittlungsverfahren   zu einer Einstellung zu bringen. Dies hat Auswirkungen auf  die Schadensregulierung.

Auch dann wenn die Unfallverursachung klar zu  sein scheint, kann es für den vermeintlichen Schädiger  von  Vorteil sein, die Situation  durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da sich häufig herausstellt, dass ein Mitverschulden des vermeintlich Alleingeschädigten vorliegt!
In diesem Falle kann der Rechtsanwalt einen Mitverschuldensanteil ansetzen und für den vermeintlichen Schädiger  Schadenersatzansprüche in einer bestimmten  Quote realisieren.

Anschrift:

Anwaltskanzlei Rastatt
Kaiserstraße 67 – 69
D-76437 Rastatt

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