Unternehmensnachfolge
Fachanwältin Karin Vetter:
Unternehmensnachfolgen sind komplexe Mandate in denen unterschiedliche Interessen, Ziele und Rahmenbedingungen verzahnt sind. Eine optimale Lösung ist eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Das so genannte Unternehmertestament, ist nur ein Baustein eines erfolgreichen Konzepts.
Denn eine erfolgreiche Nachfolge muss verschiedene Bereiche abdecken.
I Krisenmanagment
Was ist im Falle von Krankheit?
Gibt es ein Krisenmanagement?
Dazu gehört eine Vorsorgevollmacht, die individuell zugeschnitten ist.
Bedarf es einer gesonderten Vollmacht des Unternehmers für die Firma?
Kann die Firma für eine gewisse Zeit weiter geführt werden? Und wenn ja von wem?
Oder muss liquidiert werden? Wer kann diese Aufgabe meistern?
II Versterben des Unternehmers – Unternehmertestament
Fast jede 2te Unternehmensnachfolge ist unvorbereitet.
Gibt es ein Testament?
Berücksichtigt dieses Pflichtteilsansprüche?
Wurden erbschfaftssteuerliche Fragen geklärt?
Ist das Testament mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbar?
Wer ist wie gut im Falle des Todes abgesichert?
Wer ist bezugsberechtigt bei Lebensversicherungen?
Gibt es Vorgaben, wie der digitale Nachlassgeregelt werden soll? Vollmachten speziell hierfür vorhanden? Passwörter?
Das Feld ist weit – unvorbereitet wird man keine reiche Ernte einbringen können.
Deshalb muss frühzeitig und mit Bedacht gehandelt, geplant und strukturiert werden.
III Lebzeitige Übergabe – klassische Unternehmensnachfolge
Wenn die Unternehmensnachfolge geordnet verlaufen soll, muss ein Zeitfenster von 3-5 Jahren dafür vorgesehen werden.
Neben zivilrechtlichen, pflichtteilsrechtlichen und erbschaftssteuerlichen Fragen, müssen auch weiche Faktoren eingebunden werden.
Die Abgabe von Verantwortung in klar strukturierten Konzepten ist für alle Beteiligte – und dazu gehören auch Kunden und v.a. Mitarbeiter von immenser Bedeutung, um die Effizienz des Unternehmens zu erhalten.
Die Belange des Unternehmens, die adäquate Absicherung des Übergebers und seiner Familie, Erbrecht und Steuerecht müssen harmonisiert werden.
Deshalb ist es von Vorteil Experten einzubinden, die bislang nicht in die Unternehmensführung involviert waren.
Denn diese bringen als unvoreingenommene Experten oft neue Perspektiven und damit Lösungsoptionen ein, die wertvoll sind.