Vereinsrecht
Seit vielen Jahren ist Frau Rechtsanwältin Vetter im Vereinsrecht tätig.
Die Anliegen im Vereinsrecht kreisen zum einen um die Satzungsgestaltung und die Auslegung der Vereinssatzung und zum anderen um steuerrechtliche Fragestellungen insbesondere auch zur Gemeinnützigkeit des Vereins.
Bei der Satzungsgestaltung stehen in Zentrum Fragen zur Vertretung durch den Vereinsvorstand und die Befugnisse des Vorstandes, so wie zu den Rechten der Vereinsmitglieder und der Ordnungsgemäßheit von Beschlussfassungen des Vorstands oder Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung.
Auch im registergerichtlichen Verfahren, beispielsweise bei der Vereinsgründung oder bei Änderungen im Vorstand werden sie von der erfahrenen Anwältin im Vereinsrecht beraten.
Als Fachanwältin für Steuerrecht erhalten Sie außerdem Hilfestellung bei Fragen zur Gemeinnützigkeit des Vereins, Hilfe bei der Gliederung des Kassenberichtes des Vereines, Erstellung des Jahresabschlusses, ordnungsgemäße Bildung von Rücklagen und natürlich auch bei der Steuererklärung des Vereins selbst.
Frau Rechtsanwältin Vetter ist selbst seit vielen Jahren in verschiedenen Vereinen im Vorstand tätig, hat bereits zwei Vereine gegründet und hält auch regelmäßig Vorträge zum Vereinsrecht, insofern ergänzt großes praktische Wissen im Vereinsrecht die Beratungskompetenz.