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Vollmachten und Patientenverfügung

Bei Vollmachten werden 2 Bereiche unterschieden:

  1. Finanziellen Angelegenheiten

Dazu gehört nicht nur die Vornahme von Bankgeschäften und der Abschluss von Verträgen jeder Art, sondern auch Schenkungen.

  1. Ihre persönlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten

Eine Vollmacht für diesen Bereich nennt man Vorsorgevollmacht. Dieses Wort wird zwar oft als Synonym für eine umfassende Vollmacht verwandt, im engeren Sinne, ist die Vorsorgevollmacht jedoch auf den gesundheitlichen Bereich bezogen.

Aufgrund einer solchen Vollmacht, kann die bevollmächtigte Person alle gesundheitlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich zulässig treffen, aber beispielsweise auch einen Pflegevertrag abschließen.

Patientenverfügung

Eine solche Vollmacht dürfen sie nicht verwechseln mit einer Patientenverfügung.

Denn die Patientenverfügung ist unmittelbar und ausschließlich an einen Arzt gerichtet, der sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft behandelt. Bereits heute entscheiden sie welche Maßnahmen sie dem Arzt gestatten und welche nicht.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH gibt es beim Thema Patientenverfügung auch Spielregeln, für deren Einhaltung ein Fachanwalt für Erbrecht als Experte auch für diese Fragen sorgen kann.

< strong >Achtung – Falle Vollmacht per Vordruck

Natürlich ist es im Zeitalter des Internets verführerisch einfach einen Vordruck herunterzuladen und diesen auszufüllen oder einfach ungeprüft zu verwenden.

Was in derartigen Texten steht scheint einfach verständlich, sodass auf den ersten Blick fraglich ist, ob man hier wirklich einen Experten für Erbrecht und für Vollmachten benötigt.

Aber:
Täuschen Sie sich nicht. Es gibt zahlreiche Aspekte zu bedenken, wenn sie eine Vollmacht erteilen. Im Vordruck sehen Sie dies nicht. Dies macht ihn so gefährlich:

Wussten Sie, dass eine Vollmacht sofort wirksam wird, sobald der Bevollmächtigte sie in Händen hält?

Wussten Sie dass ein Bevollmächtigter sogar Schenkungen vornehmen kann, in beliebiger Höhe und an wen er will?

Ist Ihnen der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vollmacht geläufig?

Wussten Sie das ein Bevollmächtigter rechnungslegungspflichtig ist, nach dem Versterben des Vollmachtgebers, oftmals auch gegenüber dessen Erben?

Sie müssen entscheiden: Gehen Sie das Wagnis ein, kostengünstig irgendeine Regelung zu haben, von der Sie glauben zu wissen was sie sei, oder rufen Sie fachkundiges Wissen durch eine entsprechende Beratung ab, um so auf der sicheren Seite zu sein -?

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Anwaltskanzlei Rastatt
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D-76437 Rastatt

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Telefax: 0 72 22 – 393 56
E-Mail: kanzlei@dr-ditz.com

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