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Werkvertragsrecht

Werkverträge begegnen Ihnen tagtäglich:

  • bei der Reparatur Ihres Kfz
  • ei Renovierungsarbeiten in ihrer Wohnung
  • bei Reparaturen an Ihrem Haus
  • bei dem Besuch einer Kulturveranstaltung für dieSie eine Eintrittskarte haben

Immer dann, wenn sich jemand verpflichtet Ihnen gegenüber eine ganz bestimmte Leistung zu erbringen, also immer dann wenn er einen ganz bestimmten Erfolg seiner Tätigkeit schuldet, schließen Sie einen Werkvertrag ab.

Neben dem Kaufvertrag ist der Werkvertrag bestimmt der Vertrag, den Sie am häufigsten abschließen.

Die Reparatur des Autos muss so ausgeführt werden, dass keine Mängel mehr bestehen, Handwerkerarbeiten in Ihrer Wohnung oder im Haus müssen beanstandungsfrei sein, wenn Sie eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung haben, darf diese nicht ausfallen, oder ganz einfach: der Haarschnitt des Friseurs muss dem entsprechen, was sie zuvor abgesprochen haben.

Wenn Sie selbst einen Auftrag erteilen und dieser wird nicht ordnungsgemäß ausgeführt bietet das Gesetz eine Vielzahl von Möglichkeiten:

Beim Werkvertrag als Auftraggeber haben Sie die Möglichkeit der Kündigung

sie können Gewährleistungsrechte geltend machen, nämlich die Nachbesserung verlangen als die Beseitigung der Mängel, die Bezahlung des Werklohns verweigern bis alle Mängel behoben sind oder eine Minderung des Preises durchführen.

Als Auftragnehmer geht es vor allem darum im Vorfeld durch klare Absprachen mit dem Auftraggeber alles, was die ordnungsgemäße Zeit des Werkvertrags in seiner Abwicklung beeinträchtigen könnte auszuschließen und so durch die ordnungsgemäße Leistungserbringung ihren Vergütungsanspruch zu sichern.

Deshalb ist es wichtig, dass der Auftragnehmer, in der Regel der Handwerker, ein sorgfältiges Angebot für seine Werkleistung erstellt.

Umgekehrt muss der Auftraggeber ein solches Angebot genau lesen und prüfen.

Allein dieser Schritt, kann für beide spätere Konflikte, etwa machen.

Bei komplexen Vorgängen empfiehlt es sich an dieser Stelle durchaus auch einmal fachkundigen Rat aus anwaltlicher Sicht in Anspruch zu nehmen.In diesem Zusammenhang können auch AGB eine Rolle spielen.

Bei Handwerkerleistungen gilt auch die VOB, die nach Vertragsgestaltung einzubeziehen ist.

Wenn bei der Abwicklung eines Werkvertrages Unstimmigkeiten stehen, bedarf es professioneller und erfahrener anwaltlicher Hilfe im Werkvertrag oder Handwerkervertrag, um vor allem unnötige Rechtsstreitigkeiten, die in diesem Bereich sehr teuer sind, zu vermeiden und schnellstmöglich zu sachgerechten Lösungen für alle Beteiligten zu kommen.

Anschrift:

Anwaltskanzlei Rastatt
Kaiserstraße 67 – 69
D-76437 Rastatt

Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 14:00 Uhr

Kontakt:

Telefon: 0 72 22 – 382 30
Telefax: 0 72 22 – 393 56
E-Mail: kanzlei@dr-ditz.com

Termine nach Vereinbarung

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